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Prämienverbilligung 2020
10. Januar 2020

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2020 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2020 massgebend. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich. Das elektronische Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Beachten Sie die Einreichfrist bis 31. März 2020. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen, die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind. Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder unter Tel. 071 282 61 91.

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