Kopfzeile

Überarbeitete Reglemente, fakultatives Referendum
10. Oktober 2019

Die Anschlussgebühren (für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) sind in verschiedenen Reglementen (Kanalisation, Wasser, Strom) unterschiedlich geregelt. Das hat in der Praxis immer wieder Diskussionen verursacht. Deshalb wurden in diesen Reglementen Anpassungen zur einheitlichen Berechnung vorgenommen. Die Vereinheitlichung der Terminologie und der Werte (Neuwert, Zeitwert) betreffend Berechnung der Anschlussbeiträge ist bewusst auf diesen Teil beschränkt worden. Der Gemeinderat hat die Änderungen in den vier Reglementen am 23. September 2019 beschlossen. Sie unterstehen nun vom 10. Oktober bis 19. November 2019 dem fakultativen Referendum (vollständige Publikation und angepasste Reglemente siehe unten).

Zugehörige Objekte

Name
Publikation fakultatives Referendum.pdf Download 0 Publikation fakultatives Referendum.pdf
Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz.pdf Download 1 Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz.pdf
Wasserversorgungsreglement.pdf Download 2 Wasserversorgungsreglement.pdf
Tarif zum Wasserversorgungsreglement.pdf Download 3 Tarif zum Wasserversorgungsreglement.pdf
Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitatsversorgung der Gemeinde Au.pdf Download 4 Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitatsversorgung der Gemeinde Au.pdf

Fusszeile