Die Anschlussgebühren (für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) sind in verschiedenen Reglementen (Kanalisation, Wasser, Strom) unterschiedlich geregelt. Das hat in der Praxis immer wieder Diskussionen verursacht. Deshalb wurden in diesen Reglementen Anpassungen zur einheitlichen Berechnung vorgenommen. Die Vereinheitlichung der Terminologie und der Werte (Neuwert, Zeitwert) betreffend Berechnung der Anschlussbeiträge ist bewusst auf diesen Teil beschränkt worden. Der Gemeinderat hat die Änderungen in den vier Reglementen am 23. September 2019 beschlossen. Sie unterstehen nun vom 10. Oktober bis 19. November 2019 dem fakultativen Referendum (vollständige Publikation und angepasste Reglemente siehe unten).
Zugehörige Objekte
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Publikation fakultatives Referendum.pdf | Download | 0 | Publikation fakultatives Referendum.pdf |
Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz.pdf | Download | 1 | Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz.pdf |
Wasserversorgungsreglement.pdf | Download | 2 | Wasserversorgungsreglement.pdf |
Tarif zum Wasserversorgungsreglement.pdf | Download | 3 | Tarif zum Wasserversorgungsreglement.pdf |
Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitatsversorgung der Gemeinde Au.pdf | Download | 4 | Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitatsversorgung der Gemeinde Au.pdf |