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Alpfahrtsvorschriften
3. April 2019

Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Neu ist die Einzelhaltung von Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) ab 2019 explizit verboten. Die erweiterten Untersuchungen wegen der Tuberkulose-Gefahr für in Vorarlberg gesömmertes Rindvieh und die Bestimmungen über die Blauzungenkrankheit werden beibehalten. Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) untersuchen zu lassen. Der Veterinärdienst behält sich vor, je nach aktueller Seuchenlage zusätzliche Untersuchungen auf BVD anzuordnen. Die Vorschriften können auf der Gemeinderatskanzlei und bei den Tierärzten eingesehen werden, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Tel. 058 229 28 70, angefordert oder hier abgerufen werden.

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