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Polizeinotruf: Welche Fälle werden wo gemeldet?
27. Juni 2018

Täglich gehen tausende Notrufe bei den Einsatzzentralen der Polizei in der Schweiz ein. Dabei sind gerade mal ein Drittel dieser Notrufe «wirkliche» Notrufe. Da stellt man sich die Frage: An wen muss man sich eigentlich wenden, wenn es nicht gerade ein Notfall ist?

Am Anfang ist ganz klar zu sagen, dass man die Notrufnummer 117 immer anrufen kann. Wird dies getan, kommt der nächstgelegene Polizist zum Einsatz. Jedoch macht dies vor allem Sinn, wenn die Polizei vor Ort noch reagieren kann. Das wäre zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, bei auffälligen Personen, die umherschleichen oder wenn Personen gefährdet sind. Die Gemeindepolizei sollte man dann anrufen, wenn es sich um Probleme handelt, welche schon über längere Zeit bestehen oder wenn keine Dringlichkeit mehr besteht. «Dies ist der Fall, wenn der Täter nicht mehr greifbar ist», sagt Jochen Kassler, zweiter stellvertretender Leiter der Polizeistation Widnau.

Schweizer Online-Polizeiposten

Sehr hilfreich ist auch der Schweizer Online-Polizeiposten unter der Internetseite www.suisse-epolice.ch. «Suisse ePolice» ist eine zentrale Meldeplattform für die Onlineerfassung von Meldungen. Sie ergänzt das Dienstleistungsangebot eines Polizeipostens mit einem nutzerfreundlichen Webportal. Dieses erlaubt mit Hilfe von E-Formularen, insbesondere Meldungen zu Delikten oder Sachschäden ohne Hinweise auf einen Verursacher zu erfassen und an die Polizei weiterzuleiten. Ein zeitraubender Gang zum Polizeiposten wird somit hinfällig. Der Polizei hilft dieser Dienst, effizienter und zielstrebiger zu arbeiten. Die administrativen Tätigkeiten werden reduziert und dadurch Kapazitäten geschaffen, damit sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann.

Polizeistation Widnau auch per E-Mail erreichbar

Auch die Gemeindepolizei kann «Suisse ePolice» nur Positives abgewinnen. Kassler räumt jedoch ein: «Auf dieser Plattform können nur kleinere Angelegenheiten gemeldet werden. Sie ist praktisch, wenn keine Hinweise auf den Täter vorhanden sind. Wer möchte, kann sich aber auch per E-Mail an uns wenden.»

Text: Jérôme Germann, Kaufmann 1. Lehrjahr

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