Kopfzeile

Planauflagen
27. Juni 2018

Teilstrassenplan Erschliessung 2 MFH Berneckerstrasse

Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Teilstrassenplan Erschliessung 2 MFH Berneckerstrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse (Parzellen-Nrn. 1226 + 1227). Vom Gemeinderat erlassen am 11. Juni 2018. Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Bauverwaltung, Büro 5. Auflagefrist: 28. Juni 2018 bis 27. Juli 2018.

 

Teilstrassenplan Sanierung und Ausbau Engelgasse

Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Teilstrassenplan Sanierung und Ausbau Engelgasse, Gemeindestrasse 2 Klasse (Umklassierung/Neuklassierung) / Gemeindestrasse 3. Klasse (Umklassierung/Neuklassierung). Vom Gemeinderat erlassen am 11. Juni 2018. Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Bauverwaltung, Büro 5. Auflagefrist: 28. Juni 2018 bis 27. Juli 2018.

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit der Teilstrassenpläne, der Art der Ausführung, der Klassierung sowie der Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Fusszeile