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Hundehaltung
4. April 2018
Die Hundehaltung gibt immer wieder Anlass zu Klagen oder Reklamationen. Wir möchten hiermit die Hundehalterinnen und Hundehalter wieder einmal auf ihre Pflichten hinweisen. Gemäss Art. 6 Hundegesetz (sGS 456.1) sind Hunde so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Insbesondere fühlen sich die Mitmenschen belästigt durch Hundegebell (Lärm), Unfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe Entsorgen des Hundekots.

Sackspender sachgerecht bedienen
Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netz von Robidogstationen (Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung. Diese werden wöchentlich geleert. An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar. Diese Sackspender sind jedoch sachgerecht zu bedienen. Beim Abreissen der Säcke ist darauf zu achten, dass der nächste Hundehalter ebenfalls an die Säcke herankommt und diese beim Abreissen nicht in den Spender zurückrollen und verschwinden. Bei Problemen mit den Robidogstationen bitten wir Sie, direkt mit Urs Manzoni, Werkhofchef, Tel. 079 633 75 94, Kontakt aufzunehmen.
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Robidog

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