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Planauflage, Teilstrassenplan Überbauung am Jägerweg
17. August 2017
Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Teilstrassenplan Erschliessung Überbauung am Jägerweg, Gemeindestras-se 3. Klasse Nr. 395 (Neuklassierung), Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 396 (Neuklassierung), (Parzellen-Nrn. 122, 1928 und 1930). Vom Gemeinderat erlassen am 7. August 2017. Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Bauverwaltung Tiefbau, Büro 3. Auflagefrist: 18. August 2017 bis 18. September 2017. Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Teilstrassenplans, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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