Der Gemeinderat hat am 17. August 2015 gestützt auf Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) den Teilstrassenplan «Gehweg Walzenhauserstrasse», 1:500, Einteilung Gemeindestrasse 1. Klasse inkl. Strassenprojekt sowie das Rodungsgesuch (Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Waldverordnung, SR 921.01; abgekürzt WaV), genehmigt. Der Teilstrassenplan und das dazugehörige Strassenprojekt und das Rodungsgesuch liegen auf der Bauverwaltung, Kirchweg 6, Au, vom 26. August bis 25. September 2015 öffentlich auf. Schriftliche Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, Au, zu richten. Einsprachen gegen das Rodungsgesuch sind während der Auflagefrist schriftlich dem Kantonsforstamt einzureichen.