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Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg: Einladung zum Informationsabend
13. November 2014
Gemäss Artikel 34 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968 des Kantons St. Gallen, sind alle Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr bis zum 50. Lebensjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird entweder erfüllt durch den aktiven Feuerwehrdienst in der Wohnsitzgemeinde oder durch Entrichtung einer Feuerwehrersatzabgabe. Die genauen Modalitäten wie Länge der Dienstpflicht, Höhe der Ersatzabgabe, Entschädigungen etc. werden durch die Feuerschutzreglemente der Gemeinden Au und Berneck geregelt. Die gemeinsame Feuerschutzkommission bestimmt, wer dienst- und wer abgabenpflichtig ist. Da unsere jährlichen Abgänge im Mannschaftsbestand ersetzt werden müssen, ist es unerlässlich, Neurekrutierungen vorzunehmen. Feuerwehrdienst ist Hilfe gegenüber dem Nächsten und dieser Auftrag ist nur bei vollem Mannschaftsbestand erfüllbar. Gerne möchten wir Sie zu diesem Infoabend einladen, um Ihnen unsere Organisation etwas näher zu bringen. Falls Sie an dieser Informationsveranstaltung nicht teilnehmen können, aber trotzdem mehr Informationen möchten, bitten wir Sie, sich beim Feuerwehrkommandanten Urs Castellazzi (Tel. 079 709 73 56) zu melden.

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