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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
21. August 2014
Das Wachstum der Pflanzen ist zurzeit besonders gross. Jedoch sollten Bäume und Sträucher nicht in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, denn sie behindern so den Sichtraum der Verkehrsfläche. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Strassenabstands-Bestimmungen nach dem Strassengesetz des Kantons St. Gallen einzuhalten. Wir bitten Sie deshalb, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher usw. zurückzuschneiden. Falls Sie Fragen haben, gibt die Bauverwaltung gerne Auskunft.

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