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Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Ortsplanungsrevision Au-Heerbrugg - Schutzverordnung Bereich Kulturgüter

Die Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanung ein kommunaler Nutzungsplan und gemäss Art. 1 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) Sache der Politischen Gemeinde. Die aktuell gültige kommunale Schutzverordnung stammt aus dem Jahre 1995. Sie umfasst die Bereiche Kulturgüter sowie Natur und Landschaft. Die Schutzverordnung, Bereich Natur und Landschaft, befindet sich bereits im Genehmigungs- und Rechtsmittelprozess.

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird auch die Schutzverordnung Kulturgüter überarbeitet. Diese liegt nun vor und wurde am 22. April 2024 durch den Gemeinderat Au zur öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) verabschiedet.

Der Gemeinderat Au unterstellt die Schutzverordnung Bereich Kulturgüter vom 29. April bis 28. Mai 2024 der ordentlichen Mitwirkung. Damit wird den interessierten Personen die Möglichkeit eingeräumt, sich zur Schutzverordnung äussern zu können. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Au (www.au.ch), der Publikationsplattform SG (www.publikationen.sg.ch) und im Gemeindehaus, Bauverwaltung (Büro 5), Kirchweg 6, Au einsehbar.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au eingereicht werden.

Informationen

Datum
29. April 2024
Autor/-in
Bauverwaltung

Dokumente

Name
Kulturgüterinventar inkl. Objektliste (PDF, 7.44 MB) Download 0 Kulturgüterinventar inkl. Objektliste
Plan zur Schutzverordnung (PDF, 2.41 MB) Download 1 Plan zur Schutzverordnung
Planungsbericht (PDF, 662.74 kB) Download 2 Planungsbericht
Protokollauszug GR 1232024 - Ortsplanungsrevision; kommunale (PDF, 95.22 kB) Download 3 Protokollauszug GR 1232024 - Ortsplanungsrevision; kommunale
Schutzverordnungstext (PDF, 137.92 kB) Download 4 Schutzverordnungstext

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