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Rechtsgültigkeit eines referendumspflichtigen Beschlusses Teilzonenplan "Nollenhornstrasse"

Der Gemeinderat Au hat am 15. März 2023 den Teilzonenplan Nollenhornstrasse erlassen. Nach Durchführung der öffentlichen Auflage, der Einspracheverfahren und des fakultativen Referendums wurde der Erlass am 2. August 2023 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigt. In der Folge hat der Gemeinderat Au den Gesamtentscheid am 4. August 2023 dem Gesuchsteller eröffnet. Nachdem innerhalb der Frist kein Rechtsmittel ergriffen wurde, sind die Änderungen des Teilzonenplans in Rechtskraft erwachsen. Das Planungsinstrument wurden per 15. August 2023 in Vollzug gesetzt.

Informationen

Datum
1. September 2023
Herausgeber/-in
Bauverwaltung
Autor/-in
Bauverwaltung

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